Wenn Sie an einer Immobilie interessiert sind, kontaktieren Sie uns!

Akad. Andrej Saharov Str. 19
9000 Varna, Bulgarien

Kosten beim Kauf einer Immobilie

Vor dem Ankauf einer Immobilie in Bulgarien hat sich der zukünftige Eigentümer mit dem Verlauf der notariellen Beurkundung bei der Übertragung vom Eigentumsrecht auf die Immobilie, der Höhe der hierfür anfallenden Aufwendungen und der Kosten, verbunden mit der nachfolgender Nutzung der Wohnung, vertraut zu machen.

Zusätzliche Auslagen zu Lasten des Käufers beim Erwerb einer Immobilie in Bulgarien:

  • Immobilienerwerbssteuer - 2-3 % vom Verkaufspreis. Zuzüglich wird 1% von der Höhe der eigentlichen Steuer für Bankgebühren entrichtet.
  • Gebühr für die Eintragung der Eigentumsänderung ins Grundbuch – 0,01% vom Verkaufspreis.
  • Notargebühren – in Abhängigkeit vom Tarif, genannt durch den Notar, und vom Preis der Immobilie, eingeschrieben in der Notarakte.

Tarife der notariellen Gebühren über die Immobilien:  

bis 25.000 Euro: 80 Euro + 0,8 % vom Betrag, für Mehrbetrag über 5.000 Euro

von 25.000 bis 50.000 Eurо: 240 Euro + 0,5% vom Betrag, für Mehrbetrag über 25.000 Euro

von 50.000 bis 250 000 Euro: 365 Euro + 0,2% vom Betrag, für Mehrbetrag über 50.000 Euro

über 250.000 Euro: 765 Euro + 0,1% vom Betrag, für Mehrbetrag über 250.000 Euro

 Zusätliche Gebühren:

  • Ausfertigung eines notariellen Kaufvertrags /Notarakte/– der Betrag ist gemäß den staatlichen Gebühren festzulegen (gewöhnlich sind die Kosten für die Ausfertigung der Notarakte in den Notargebühren inbegriffen).
  • Deklarieren der Immobilie vor dem Finanzamt, Eintragung ins Bulstat-Register und Erhalt einer Bulstatnummer (Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person).
  • Übersetzer- und Dolmetscherleistungen – gemäß der bulgarischen Gesetzgebung muss bei der notariellen Übertragung des Eigentumsrechtes auf die Immobilie ein lizenzirter, vereidigter Übersetzer anwesend sein, der den zukünftigen Eigentumer der Immobilie mit dem Textinhalt von der Notarakte vertraut macht, da die Notarakte auf Bulgarisch aufgenommen wird. Der Preis der Übersetzerleistungen kann von 20 bis 150 Euro varieren je nachdem in welcher Stadt die notarielle Beurkundung vom Kaufvertrag erfolgt.

Die oben aufgelisteten Auslagen sind durch den neuen Eigentümer der jeweiligen Immobilie in Bulgarien einmalig zu leisten.  

Alljährlich zu entrichtenden Steuern über die Immobilien in Bulgarien:

  • Jahressteuer über die Immobilie – 0,2 % von der Steuerbewertung der angekauften Wohnung.
  • Müllgebühr – 0,15 % von der Steuerbewertung der angekauften Immobilie.

Wir stellen den neuen Eigentümern ausführliche Information über die Zahlungsweisen von den schuldigen Jahressteuern bereit.

Wenn Sie weitere Fragen haben, verbunden mit der notariellen Beurkundung des Kaufgeschäftes und den jeweils anfallenden Steuern in Bulgarien, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite – wir antworten Ihnen auf alle Fragen und erteilen Ihnen die erforderliche Information bezüglich des Erwerbs einer Immobilie in Bulgarien und der Abwicklung vom eigentlichen Geschäft!

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