Sie haben sich für den Ankauf einer Immobilie in Bulgarien entschlossen. Während Sie sich die zahlreichen Anzeigen ansehen, stoßen Sie oft bei den Beschreibungen der Immobilien auf die Begriffe Akte 14, Akte 15, Akte 16.
Was heißt das und wodurch unterscheiden sich die drei Begriffe?
Das sind die wichtigsten Akte, die im Laufe der Bauphase ausgestellt werden, sie entsprechen den Hauptbauetappen bei der Errichtung eines Gebäudes in Bulgarien, und bescheinigen den Fertigstellungsgrad eines Gebäudes, bevor dieses vollendet und bewohnbar wird.
Akte 14 ist die erste Etappe der Bauphase und wird erteilt, wenn das Gebäude im Rohbau fertig ist. Ab Erhalt der Akte Vorbild 14 wird das Eigentumsrecht auf die einzelnen Objekte im Gebäude Gegenstand von Verfügungsgeschäften.
Die Erteilung der Akte Vorbild 15 konstatiert die vollständige Errichtung des Gebäudes. Diese Akte ist seitens des Bauauftragnehmers, des Beraters – zuständig für die Bauaufsicht, des Projektanten sowie seitens des Bauherrs vom Objekt – des Investors, zu unterzeichnen.
Nach der Aufnahme der Akte Vorbild 15 gibt der Bauauftragnehmer dem Bauauftraggeber das Objekt ab und überreicht ihm die Akte mit sämtlichen Bauunterlagen.
Die Akte enthält ein Verzeichnis der Bauverträge, die vollständige Baudokumentation, sowie die während der Bauausführung aufgenommenen Akte und Protokolle. Das Dokumentenpaket enthält auch den Baudossier vom Objekt, darunter die Akten, die Protokolle, die Tagesbücher, die Übereinstimmungserklärungen für die eingesetzten Baustoffe und weitere Unterlagen, die vorlagepflichtig gemäß jeweils zutreffendem Rechtsakt sind.
Beizulegen sind auch Dokumente über die durchgeführte Proben und Prüfungen, Messungen und andere Tätigkeiten, die nachweisen, dass das Bauobjekt den technischen Anforderungen entsprechend errichtet ist. Es ist eine Beschreibung vom Objekt und dem anliegenden Territorium vorzunehmen zur Feststellung dessen, ob der ursprüngliche Zustand des Geländes – wie vor dem Beginn der Bauarbeiten, wiederhergestellt ist. Man überwacht die vollständige Ausführung der jeweiligen Leistungen und prüft das Vorliegen von Nichtübereinstimmungen bei der Errichtung, die vor der Erteilung der Baunutzungsgenehmigung zu beheben sind.
Das Bauobjekt ist in Betrieb genommen, wenn diese Akte Vorbild 16 erteilt wird, es heißt eine Baunutzungsgenehmigung.
Die jeweilige Genehmigung stellt eine endgültige Akt für jeden Bau dar und bescheinigt, dass das Objekt nutzungstauglich ist, d.h. bereits bewohnbar ist.
Eine speziell durch die jeweils zuständige staatliche Behörde bestellte Abnahmekommission nimmt ein Protokoll auf, welches die Tauglichkeit des Bauwerks und die Ergebnisse vom durchgeführten 72-Stunden-Testlauf vom Bau unter Nutzungsbedingungen bescheinigt. In diesem Dokument sind die Ergebnisse von den Proben bei der Nutzung der eingebauten Anlagen und Geräte, die Installation der Apparatur etc. verzeichnet zwecks der Bewertung der verschiedenen technischen Parameter und der Prüfung der Einhaltung von Hygienen- und Brandschutzmaßnahmen u.a. So wird nachweislich bestätigt, dass das Gebäude keine unzulässigen Abweichungen aufweist.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass bei Fertigstellungsgrad Akte 16 nicht immer die Ausbauarbeiten vollendet sind und Sanitäreinrichtung eingebaut ist, jedoch müssen die Elektroinstallationen jedenfalls anschlussfertig errichtet sein – Verkabelung, Anschlüsse für Kontaktdosen und Schalter etc.
Wir empfehlen den Ankauf von Immobilien, die über eine erteilte Akte 16 verfügen. Auskunft darüber, ob für das gegebene Gebäude eine Baunutzungsgenehmigung ausgestellt ist, kann man von der Regionalen Direktion für Nationale Bauaufsicht einholen oder vom Verkäufer des Objektes erhalten.