Laut dem Gesetz für lokale Steuern und Gebühren, für jede soeben erworbene Immobilie, unabhängig davon ob diese von neuem oder altem Aufbau ist, oder ob es um Ersatz oder landwirtschaftliches Land geht, ist jeder verpflichtet, in zwei-monatlicher Frist von der Unterzeichnung der Notariatsakte und der Eintragung die Transaktion zu melden und eine Steuererklärung für jährliche Besteuerung einzureichen.
Solche Steuerklärung muss nicht nur beim Erwerb einer Immobilie, sondern auch bei der Schaffung eines Nutzungsrechtes eingerichtet werden. Hier ist der Benutzer verpflichtet, dieses zu erklären.
Wenn eine Wohnimmobilie verkauft wird, und das Gebäude, in dem sich die Immobilie befindet, immer noch kein Nutzungsrecht /Akte 16/ hat, muss die Erklärung in zwei-monatlicher Frist vom Datum der Erteilung dieser Genehmigung gemacht werden. Bei der Einreichung der Erklärung werden die Notariatsakte und das Nutzungsrecht als ein Beweis für die Richtigkeit der in der Erklärung eingeschriebenen Daten vorgestellt. In der Verwaltungsstrafsanordnungen des Gesetzes sind Geldstrafen vorgesehen, falls diese Frist nicht beachtet ist. Die Verpflichtung für Erklärung der Immobilien gilt auch für juristische Leute, bei einem Durchlass ist die Geldstrafe von 100 bis 1000 lv.
Beim Erben einer Immobilie ist die Frist für Erklärung verschieden, weil eine andere Anordnung des Gesetzes beim Erben wirkt. In diesem Fall soll die Erklärung in sechs-monatlicher Frist eingerichtet werden. Dieselbe Frist ist auch für Erklärungen für Erbschaftsgesetz vorgesehen.
Die Erklärung der Immobilie kann auch von einer autorisierten Person gemacht werden.