Es wird ein eine Einführung einer Untergrenze von 1% des Mindestlohns, die jeder Hausbesitzer in einem Fonds für Renovierung und Reparatur von Gebäuden eintragen soll. Das wird erst nach dem anstehenden Veränderungen in dem Wohnungseigentumsrecht, benachritigt Petja Tjankowa, Berater des Ministers für regionale Entwicklung und öffentliche Arbeiten. Es wird auch in der Richtung überlegt, dass dieser Betrag durch eine Generalversammlung der Bewohner von dem Eingang oder von dem ganzen Gebäude erhöht werden kann.
Das Ziel dieser Veränderungen ist, es sicherzustellen, dass für die dringenden Reparaturen und die Notwendigkeit für Durchführungsmaßnahmen und Leitlinien aus dem technischen Pass der Gebäude eine vorläufige Menge Geld gesammelt werden kann. Die Zuschüsse im Rahmen dieser Regelung dürfen nur für die Renovierung der gemeinsamen Teile des Gebäudes verwendet werden.
Bis jetzt sind 237 Verträge im Wert von 503 Millionen EURO für die Reparatur, Rekonstruktion und Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen abgeschlossen und weitere 61 Projekte warten mit einem Gesamtbetrag von 83 Millionen genehmigt zu werden und auf eine Finanzierung.