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Zollbestimmungen in Bulgarien
Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.
Bitte beachten Sie die Vignettenpflicht auf allen Autobahnen und Landstraßen.
Die Ausländer, die nach Bulgarien mit eigenem Verkehrsmittel reisen, sollen auch einen Nachweis des Eigentums des Autos, falls es in dem Fahrzeugsbrief keine solche Daten gibt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Bulgarien nicht mehr ein Visum.
Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
- bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen);
- 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck;
- 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck).
Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger" über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.












