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Käuferführer
Wählen Sie Ihre Immobilie online und wenden Sie sich an Buy in BG Team. Unsere Profis helfen Ihnen bei jeder einzelnen Etappe von dem Kaufprozess und machen alles Nötige um Ihnen wertvolle Zeit und Geld zu sparen. Damit wir unsere Kunden bei der Wahl erleichtern und die Suche für Sie bequemer machen, bieten wir die Dienstleistung "Besichtigungstour" an. Unser Vertreter begleitet Sie und macht Sie mit allen interessanten Fakten über die gewählte Immobilie vertraut - Ortslage, Gebietsbesonderheiten, Natursehenswürdigkeiten u.a. Für mehr Information bezüglich der Besichtigungstourangebote, lesen Sie bitte die Sektion "Dienstleistungen" auf unserer Webseite durch.
Wenn Ausländer eine Immobilie mit Grundstück in Bulgarien erwerben möchten, müssen sie nach dem geltenden Gesetz Bulgariens eine Firma eintragen lassen, auf die das Grundeigentum übertragen wird. Falls zu der zu kaufenden Immobilie kein Gründstück gehört - z.B. wenn es sich um eine Wohnung handelt , dann ist die Firmeneintragung nicht unbedingt nötig. Weitere Information über das Eintragungsverfahren einer Firma können Sie in der Sektion „Dienstleistungen" auf unserer Website finden.
Die Immobilie, die Sie schon ausgewählt haben und Ihren Anforderungen entspricht, wird für grössere Sicherheit reserviert. Ein Vorvertrag wird zwischen Ihnen und dem Eigentümer unterschrieben, indem ein Teil des Immobilienpreises (gewöhnlich 10% vom Vollpreis) bezahlt werden muss. Dieser Vorvertrag wird von unserem Team vorbereitet. Nachdem der Kunde sich mit allen Vertragsbedingungen vertraut macht, muss er diesen entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter unterschreiben. In diesem Vertrag werden die Zahlungsweise, das Depositum und das Abschlussdatum des Schlussvertrages ausführlich beschrieben.
Der letzte Schritt des Einkaufsvorganges ist das Unterschreiben des Eigentumsnachweises (Schlussvertrages) in der Anwesenheit von einem Notar, erst nachdem der ganze geschuldete Betrag schon bezahlt worden ist. Falls der Kunde ein Ausländer ist, dann kann er das in einer bulgarischen Botschaft im Heimland machen. Es könnte auch eine andere Person durch notariell beglaubigte und von dem Kunden unterschriebene Vollmacht bevollmächtigt werden.












